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LG Frankfurt/Oder, 04.12.2009 - 11 O 354/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 04.12.2009 - 11 O 354/05
- OLG Brandenburg, 19.04.2011 - 2 U 2/10
- LG Frankfurt/Oder, 09.08.2012 - 11 O 354/05
- LG Frankfurt/Oder, 09.08.2012 - 19 O 50/11
- OLG Brandenburg, 11.02.2014 - 10 U 1/12
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 19.04.2011 - 2 U 2/10
Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht: Darlegungs- und Beweislast des …
Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Dezember 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 354/05 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 4. Dezember 2009 verkündeten Urteils des LG Frankfurt (Oder), Az.: 11 O 354/05, den Beklagten zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 11.079,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen; hilfsweise, das Urteil aufzuheben und das Verfahren zurückzuverweisen.
- VG Frankfurt/Oder, 27.02.2015 - 5 K 1240/10
Wasserrecht
Soweit aber demnach (auch) angeblich unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen in Rede stehen, hat das Brandenburgische OLG im die Berufung gegen die Entscheidung des LG Frankfurt (Oder) vom 04. Dezember 2009 - 11 O 354/05 - zurückweisenden Urteil vom 19. April 2011 ausgeführt: "Darüber hinaus fehlt es an einem Nachweis der vom Kläger behaupteten Kausalität unterlassener Entkrautungsmaßnahmen für die Überflutung der von ihm bewirtschafteten Flächen. - OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 9 B 5.15
Müggelspreeniederung; Renaturierung; oberseitige Altarmwiederanschlüsse; …
Er stellte dabei ausweislich des Urteils des LG Frankfurt (Oder) vom 4. Dezember 2009 - 11 O 354/05 -, UA S. 3 f., auf die zwischen 1989 und 2002 unterbliebenen Entkrautungen, die über 15 Jahre unterbliebene Beseitigung von Verlandungen sowie darauf ab, dass das Land Brandenburg es unterlassen haben, die Vorflut durch eine entsprechende Steuerung des Wehrs Große Tränke zu sichern.